AGB von CBL – Cad Büro Lehmann
(Stand: 21.01.2026)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von CBL – Cad Büro Lehmann, Inhaber Norman Lehmann, einschließlich CAD‑Dienstleistungen, Vermessungen, Visualisierungen, Prototypenfertigung, Schulungen und Beratungen.
2. Zustandekommen des Vertrages
Angebote können schriftlich oder mündlich erfolgen.
Ein Auftrag wird erst verbindlich, wenn der Auftraggeber diesen schriftlich bestätigt (z. B. per E‑Mail, WhatsApp, Messenger – Bestätigung wird dokumentiert).
Nach der Bestätigung beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung.
Nach Auftragserteilung ist kein Storno möglich, außer nach individueller Absprache.
3. Leistungen
Zu den angebotenen Leistungen gehören u. a.:
- 2D‑ und 3D‑CAD‑Konstruktionen
- Gebäudeaufmaß & Visualisierungen
- Technische Zeichnungen (Architektur, Metallbau)
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV
- TGA‑Pläne (Elektro, Sanitär, Lüftung, BMA je nach Auftragsumfang)
- Entwässerungsplanung in Kooperation
- Garten‑ und Landschaftsplanung
- Prototypenentwicklung / 3D‑Druck
- Rekonstruktion nicht mehr lieferbarer Teile
- CAD‑Optimierung & Datenkonvertierung
- Altplanaufarbeitung & Digitalisierung
- CAD‑Schulungen
- mehr auf Anfrage
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.
4. Preise & Abrechnung
Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung nach Stundensatz oder Pauschale.
Diese Vereinbarung wird vor Arbeitsbeginn getroffen, in der Regel schriftlich (z. B. per Angebot).
Stundensätze und Pauschalen variieren nach Aufwand, Projektgröße, Komplexität und Leistungsumfang.
5. Zahlung
Zahlung erfolgt per Rechnung.
Zulässige Zahlungsarten sind Banküberweisung und PayPal
Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Ergebnisse im Eigentum des Auftragnehmers.
6. Lieferung
Die Lieferung digitaler Arbeitsergebnisse erfolgt über:E‑Mail oder
Cloud‑Freigabelink
Physische Produkte (z. B. Prototypen) werden per:persönlicher Übergabe oder durch
Versand erbracht.
Der Kunde soll den Erhalt digitaler Dateien innerhalb von 14 Tagen bestätigen.
Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Daten als zugestellt und die Dienstleistung automatisch als vollständig erbracht.
7. Korrekturen
Der Kunde erhält ein einmaliges Anpassungsrecht, sofern dies möglich und der Aufwand zumutbar ist.
Weitere Anpassungen werden kostenpflichtig berechnet.
Änderungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kundenvorgaben sind immer kostenpflichtig.
8. Prototypen / 3D‑Druck
Alle gefertigten Prototypen sind Einzelstücke und dienen zu Test‑ und Demonstrationszwecken.
Sie sind nicht als Serienprodukte oder sicherheitskritische Bauteile vorgesehen.
Der Kunde hat volle Prüfpflicht für Passform, Stabilität, Funktion und Einsatzzweck.
Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- Materialverhalten, Verformung
- Funktionsfehler
- Schäden durch Benutzung
sofern diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden.
9. Aufmaß / Messungen / Toleranzen
Beim Aufmaß können unvermeidbar Bautoleranzen durch verdeckte Bereiche oder Messhindernisse auftreten.
Solche Umstände werden nach Möglichkeit dokumentiert.
Der Kunde hat Prüfpflicht, ob gelieferten Maße, Pläne und Inhalte für sein Vorhaben ausreichend sind. Keine Haftung für:
- Fehlinterpretationen durch den Kunden
- Fehler aufgrund falscher Kundenvorgaben, Skizzen oder Maße
10. Einsatzfahrten & Anfahrtskosten
10.1 Allgemeines
Anfahrten werden nur berechnet, wenn sie notwendig sind und im Angebot/Projektumfang genannt werden.
10.2 Terminversäumnis durch den Kunden
Sofern der Kunde einen Termin versäumt, nicht erscheint oder zu spät absagt, gilt:
Bei bereits erfolgter oder begonnener Anfahrt: 40 € Pauschale im Raum München bis 50 km und zusätzlich 0,35 €/km bei Fahrten über 50 km.
Ein Folgetermin wird neu disponiert, falls erneut eine Fahrt erforderlich ist.
10.3 Terminverschiebungen aus wichtigen Gründen
Ein wichtiger Grund liegt vor bei:
- behördlichen Terminen
- Todesfällen im nahen Umfeld
- unvorhersehbaren Ereignissen auf die weder Kunde noch Auftragnehmer Einfluss haben/hatten
- plötzlichen Erkrankungen
Diese Gründe müssen nachweisbar sein!
Der Auftragnehmer / Auftraggeber:
informiert die Gegenseite unverzüglich und schlägt bestenfalls einen Ersatztermin vor.
Diese Regelung gilt gegenseitig.
10.4 Wartezeiten
Der Auftragnehmer wartet maximal 30 Minuten am Einsatzort.Danach gilt der Termin als versäumt (siehe 10.2).
11. Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
11.1 Rechte des Auftragnehmers
Eigene Ideen, Entwürfe, Konstruktionen und Konzeptlösungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie nicht schriftlich übertragen oder veräußert wurden.
11.2 Rechte des Kunden
Kundenseitige Ideen, Vorgaben und Modelle bleiben Eigentum des Kunden.
Der Auftragnehmer erhält ein Bearbeitungs‑ und Fertigungsrecht für die Dauer des Projektes, jedoch kein Eigentumsrecht, außer der Kunde räumt ausdrücklich ein Nutzungsrecht ein.
11.3 Weitergabe von Daten
CAD‑Daten dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Dritte auf Basis seiner Daten entstehen.
11.4 Nutzung zu Referenzzwecken
Bilder, Modelle oder Pläne werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden
und unter Anonymisierung personenbezogener Daten, zu Werbezwecken genutzt.
12. Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
- Folgeschäden
- Einsatz‑ oder Funktionsfehler
- technische Einschränkungen beim Kunden
- Messabweichungen
- Fehler aufgrund falscher Kundenvorgaben
- Schäden an Prototypen durch den Kunde
Gesetzliche zwingende Vorschriften bleiben unberührt.
12.1 Haftungszusatz
Wir fertigen Bauteile, Modelle und Konstruktionen ausschließlich im Kundenauftrag und nicht für den gewerblichen Serienvertrieb. Unsere Leistungen richten sich primär an Kunden, die Prototypen, Musterteile, Präsentationsmodelle, Geschenkartikel, Funktionsmuster oder Einzelanfertigungen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass Produkte, die für den öffentlichen Verkauf, die CE‑Pflicht, sicherheitsrelevante Anwendungen oder eine gewerbliche Serienfertigung vorgesehen sind, besonderen gesetzlichen Anforderungen und Normen unterliegen (z. B. Produktsicherheitsgesetz, CE‑Kennzeichnung, Dokumentationspflichten, Materialnachweise). Diese Anforderungen können von uns ausdrücklich nicht übernommen oder geprüft werden.
Jegliche Weiterverwendung, Vervielfältigung, Veränderung oder ein Verkauf der von uns gefertigten Teile erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Auftraggebers. Eine Haftung unsererseits für Schäden, Mängel, Unfälle oder Rechtsverstöße, die aus einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Zweckes entstehen, ist ausgeschlossen.
13. Terminverschiebungen
Terminverschiebungen sind möglich, so lange die Dienstleistung noch nicht begonnen wurde, und müssen rechtzeitig kommuniziert werden.
14. Kleinunternehmerregelung
Der Auftragnehmer ist (nach aktuellem Stand) Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Es wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
15. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
